Im Internet sowie in diversen Chats ist seit einigen Tagen eine Falschmitteilung zu einer angeblich massenhaften Aufnahme von Flüchtlingen in Cottbus/Chóśebuz im Umlauf. Fatalerweise ist dieser Kommentar mit frei erfundenen Zahlen und Inhalten, dessen tatsächlicher Ursprung noch unklar ist, massenhaft geteilt und somit weit verbreitet worden.
Oberbürgermeister Tobias Schick: „Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern. Solche offenbar sehr bewusst gesetzten Kommentare mit falschen Inhalten vergiften das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Das ist Verantwortungslosigkeit, gedeckt durch die Anonymität im Netz.“
Die Stadtverwaltung prüft rechtliche Schritte, um die oder den Urheber dieser Falschmitteilung zu ermitteln.
Zur Sachlage: Die Stadt plant keine zusätzliche Aufnahme von 5.800 Flüchtlingen, wie in dem Netz-Kommentar behauptet. Das Cottbuser Aufnahmesoll liegt nach Absenkung durch das Land für 2023 aktuell bei insgesamt 399 Personen. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Verteilmodus in der Bundesrepublik. OB Tobias Schick hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Stadt Cottbus/Chóśebuz keine zusätzlichen Flüchtlinge über die obligatorischen Zuweisungen hinaus aufnehmen kann, da die Systeme Unterbringung, Kita, Schule, Gesundheitswesen aus- und teilweise überlastet sind. Die Menschen, die in diesen Bereichen aufopferungsvoll arbeiten, und die Systeme allgemein sind erschöpft. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz drängt daher seit längerem auf eine Wohnsitzauflage im Land Brandenburg oder ähnlich wirksame Mittel, um den ungeregelten Zuzug in Städte wie die unsere einzudämmen.
Was die Stadt Cottbus/Chóśebuz dennoch braucht – mit Blick auf die Strukturänderungen und den Fach- sowie Arbeitskräftemangel – ist geregelter, abgestimmter und gezielter Zuzug, der dem Arbeitsmarkt zügig zur Verfügung steht. Dafür ist eine offene, willkommensfreundliche, ressentiments- und vorurteilsfreie Atmosphäre in der Stadt Cottbus/Chóśebuz notwendig, wie sie von vielen Menschen gelebt wurde und weiter gelebt wird. Gleichzeitig erwarten wir die Bereitschaft der zuziehenden Menschen, die Gesetze und Regeln der demokratischen Gesellschaft auf Basis des Grundgesetzes anzuerkennen und sich danach zu verhalten.