Der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch hat die Bürgerinitiative Altanschließer eingeladen, in der Arbeitsgruppe „Entgelte" mitzuarbeiten. Einbezogen werden sollen dort auch der Verein „Haus & Grund" sowie der Deutsche Mieterbund Cottbus-Guben und Umgebung. Dieses Angebot hat der Oberbürgermeister am Freitag bei einem Treffen mit Vertretern der Bürgerinitiative unterbreitet. „Wir wollen trotz aller Meinungsverschiedenheiten sachlich, fair und vernüntig zusammenarbeiten. Künftig sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen", erklärte Kelch bei dem Treffen im Rathaus.
Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 und vorbehaltlich einer noch zu treffenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg wäre es nach erster Prüfung so, dass Beiträge zurückgezahlt werden müssten, wo Bürger geklagt haben und die Bescheide noch nicht rechtskräftig sind. Das werde im zuständigen Fachamt derzeit vorbreitet. Kelch versicherte, dass es dazu nicht notwendig ist, einen gesonderten Rückzahlungsantrag bei der Verwaltung einzureichen. Überdies würden die Auswirkungen der Verfassungsgerichtsentscheidung im Zusammenhang mit bestandskräftigen Bescheiden ebenso überprüft.
Die Bürgerinitiative um Sprecher Volkmar Knopke übergab dem Oberbürgermeister einen Forderungskatalog. Kernforderung ist die Rückzahlung der Beiträge. „So ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, alles andere wird immer teurer", erklärte Knopke. Kelch sicherte zu, dass die Forderungen sorgfältig geprüft und analysiert werden. Ergebnisse könnten in die Arbeit der „Entgelte"-Gruppe einfließen.
In der Arbeitsgruppe „Entgelte", in der Fraktionen der Stadtverordneten und Mitarbeiter der Verwaltung vertreten sind, sollen mehrere Finanzierungs-Varianten diskutiert werden, wie eine Lösung aussehen könnte, die allen Cottbuserinnen und Cottbusern gerecht wird. So sei beispielsweise zu klären, wie mit den bereits bestandskräftigen Bescheiden umgegangen wird. Eine Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge – in Summe etwa 75 Millionen Euro – sei nur auf den ersten Blick eine einfache Lösung. Die Stadtverwaltung müsse Konsequenzen und Auswirkungen in anderen Bereichen im Blick behalten. So müsse die Investitionstätigkeit der Lausitzer Wasser GmbH ebenso überprüft werden wie das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt. Selbst ein Modell mit unterschiedlichen Gebühren wird nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings sprachen sich sowohl Bürgerinitiative als auch Stadtspitze dafür aus, möglichst eine „einheitliche Lösung für alle" zu finden.
Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog an die Kommunalaufsicht des Landes geschickt. „Das ist kein Problem allein von Cottbus", so OB Kelch. Die Landesregierung und der Gesetzgeber, der Landtag, müssten sich positionieren. Dass durch das Bundesverfassungsgericht verworfene Rückwirkungsgebot ist Bestandteil des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg, das die gesetzliche Grundlage für die von der Kommune zu erlassenden Satzungen ist.
Zudem erwartet die Stadtverwaltung von einer für den 20. Januar angesetzten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weiteren Aufschluss über die Rechtslage. Dorthin hatte das Bundesverfassungsgericht die Cottbuser Fälle zurückverwiesen. Für die Stadt sei es wichtig, die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg aus juristischer Sicht abzuwarten.
Am kommenden Mittwoch, 13. Januar, wird sich der Hauptauschuss der Stadtverordneten in einer Sondersitzung mit der Sachlage befassen.