Aufgrund einer Grundwasserkontamination mit LCKW, ausgehend vom ehemaligen Potsdamer Chemiehandel in der Parzellenstraße in Cottbus, ist die Nutzung von Grundwasser in einem Geltungsbereich in der Stadt Cottbus/ Chóśebuz untersagt. Die Untersagung erfolgt zum Gesundheitsschutz und zum Schutz des Grundwasserkörpers (s. Allgemeinverfügung zum Grundwassernutzungsverbot mit Anlagen)
Der räumliche Geltungsbereich kann im Geoportal der Stadt Cottbus/ Chóśebuz eingesehen werden. Hier können Sie prüfen, ob Sie betroffen sind, d.h. Ihr Grundstück innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs liegt:
https://geoportal.cottbus.de/cottbus/cardoMap.aspx?permalink=2dCFhzHP
Grundsätzlich können Betroffene ab 18.05.2025 einen Antrag auf Ausnahme vom restriktiven Verbot der Grundwasserförderung und -Nutzung bei der unteren Wasserbehörde stellen. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: