Normen Franzke

Der 5. Mai ist der jährliche Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Ziel dieses Tages ist es, auf die Situation von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und sich dafür einzusetzen, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können. Perspektive und Wertgefühl werden insbesondere durch die aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt in der Heimatregion geschaffen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist diesem Ziel verpflichtet und sieht in der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben auch eine Möglichkeit, der aktuellen Fachkräftesituation entgegenzuwirken. Deshalb wurde in einem ersten Gespräch zwischen dem Beirat, dem Beauftragten der Stadt und den Fachberatern der Handwerkskammer vereinbart, die in Kooperation erfolgten Beratungsangebote der Handwerkskammer für regionale Handwerksunternehmen zum Thema „Inklusion“ zu unterstützen.

Das Handwerk leistet bereits einen wesentlichen Beitrag zur inklusiven Ausbildung und Beschäftigung. Damit kleine Unternehmen, die vielfach dennoch vorhandenen Vorurteile an der Einstellung von Menschen mit Behinderung überwinden können, muss mehr kommuniziert werden, dass sie durch das Land vielfach Unterstützung erhalten können.

Diese Unterstützung beinhaltet:

Eine behindertengerechte Ausstattung:

Menschen mit einer Behinderung benötigen häufig besondere technische Unterstützung. Unter Umständen sind auch Umbaumaßnahmen im Betrieb nötig. Hier kann man auf Antrag vom Land notwendige Kosten erstattet bekommen.

Einen Eingliederungszuschuss:

Das Land beteiligt sich auch an den Lohnkosten, wenn der Betrieb einen behinderten Menschen in sein Team holt. Mindestens zwölf Monate lang übernimmt die Agentur für Arbeit Lohnkosten. Bei älteren Beschäftigten oder solchen mit einer schweren Behinderung, wird der Zuschuss sogar für mehrere Jahre gezahlt.

Die Unterstützung für Azubis:

Wird ein Mensch mit Behinderung in einem Betrieb ausgebildet, erstattet die Agentur für Arbeit anteilig die Ausbildungsvergütung. Übernimmt der Betrieb den Mitarbeiter nach der Ausbildung, erhält er ein weiteres Jahr lang Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Arbeiten auf Probe:

Eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob die Inklusion in einem Betriebsalltag gelingen kann, ist ein Probearbeitsvertrag. Dabei werden die Personalkosten drei Monate lang komplett vom Land übernommen. Danach kann entschieden werden, ob aus diesem Arbeitsvertrag auf Probe eine Festanstellung werden kann.

In der Veröffentlichung zum diesjährigen europäischen Protesttag sehen der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Handwerkskammer eine Möglichkeit, die regionalen Handwerksbetriebe von den Vorteilen einer Einstellung von Menschen mit Behinderung zu überzeugen und damit einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel zu leisten.