Sylke Kilian

In Vorbereitung auf die Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 werden ehrenamtliche Wahlhelfer (m/w/d) gesucht, die bei der Organisation und Durchführung des Ereignisses behilflich sind.

Als Wahlhelfer (m/w/d) müssen Sie wahlberechtigt sein. Für die Bundestagswahl bedeutet dies, dass Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Anmeldeformular

Meldung als Wahlhelfer (m/w/d)

Hiermit stelle ich mich als ehrenamtlicher Wahlhelfer (m/w/d) in der Stadt Cottbus/Chóśebuz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 zur Verfügung.

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Telefonnummer

Bitte teilen Sie uns eine Telefonnummer mit, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

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Hinweise zum Datenschutz/Widerspruchsrecht:

Gemäß § 4 Europawahlgesetz i. V. m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz, gemäß § 46 Abs. 5 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes sowie gemäß § 92 Abs. 6 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ist die Wahlbehörde befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat.

(Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen wollen, können Sie dies gegenüber der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Bürgerservice, Wahlbüro, Karl-Marx-Str. 69, 03044 Cottbus, wahlen@cottbus.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums sowie Ihrer Anschrift erklären.)
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Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe

Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe ‧ PDF ‧ 661.41 KByte ‧ 04.12.2024