Normen Franzke

Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung sich für eine vollständige Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft verstärkt einsetzt und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.

Aber: Da sich das Gesetz ausdrücklich als Landesgesetz versteht und nach eigenem Anspruch das Handeln der öffentlichen Verwaltung in den Fokus nimmt, wäre die Einbeziehung der kommunalen Ebene wünschenswert gewesen. Um hier Abhilfe zu leisten, hat der Beauftragte und der Beirat für Menschen mit Behinderungen sich zum vorliegenden Evaluationsbericht geäußert.