Erstmalig 2003 in Kraft getreten und zuletzt im Dezember 2018 geändert, stellt das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg dar. Das Gesetz schreibt die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen fest. Es dient außerdem dem Schutz der Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung.
Der Landesbehindertenbeirat - als Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene - hat die AG BbgBGG ins Leben gerufen und Gesetzesvorschläge zur Novellierung erarbeitet.
Folgende Thematiken sind vorrangig diskutiert worden:
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Notwendige Kommunikationsmittel für Menschen mit Behinderungen
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Einführung eines Schlichtungsverfahrens
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Stimm- und nichtstimmberechtigte Mitglieder im Landesbehindertenbeirat
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Gesetzlicher Einbezug der Kommunalen Behindertenbeauftragten
Auch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen der Landesverwaltung hat sich am 02.11.2021 mit Novellierungsvorhaben beschäftigt und Empfehlungen erarbeitet.
Link zum Gesetzestext: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbgg
Weitere Infos unter: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/landesbehindertenbeirat/