Am 03.09.2020 erfolgte ein fachlicher Austausch zur Teilhabe am Arbeitsleben des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und von Seniorinnen und Senioren mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg.
Mit der Umsetzung der Reformstufe 3 des Bundesteilhabegesetzes gab es Änderungen für Leistungsträger und Leistungserbringer. Die direkte Zusammenarbeit und der fachliche Austausch mit dem überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe sind dabei von besonderer Bedeutung.