Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) haben Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln. Herr Helmholz - Leiter der orthopädischen Versorgungsstelle im LASV - informierte am 28.09.2020 über den Leistungskatalog der Orthopädieverordnung (OrthV). Hierzu gehören bspw. Prothesen, Rollstühle oder Kommunikationsgeräte. Beschädigte können unter bestimmten Voraussetzungen zur Ergänzung der Versorgung mit Hilfsmitteln auch mögliche Zuschüsse erhalten für:
- Beschaffung, Instandhaltung und Änderung von Motorfahrzeugen oder Fahrrädern
- Abstellmöglichkeiten von Rollstühlen und Motorfahrzeugen und
- Zuschüsse für Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte.