Im Februar 2013 ist das Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) in Kraft getreten. Geregelt werden darin u. a. das Gleichstellungsgebot, die Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständige Sprache und die Barrierefreiheit.
Barrieren sind aber nicht immer gleich erkennbar. Der Verein „Sozialhelden“ hat Betroffene zu Beteiligten gemacht. Jeder kann mitmachen und seine Stadt auf Barrierefreiheit bewerten.
Cottbus/Chóśebuz kann ein gutes Ergebnis aufweisen. Die öffentlich zugänglichen Orte der Stadt Cottbus/Chóśebuz sind zu 64% voll rollstuhlgerecht. Lediglich 17% sind nicht rollstuhlgerecht (Quelle: Broschüre "Wie rollstuhlgerecht ist Deutschland?" / Anlage).