Die interdisziplinäre Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik als Bestandteil der komplexen Leistungen „Frühförderung / Früherkennung“ wird von den einzelnen Professionen, federführend durch den verantwortlichen Arzt, durchgeführt.
In Abstimmung mit den Bezugspersonen des Kindes wird die Behandlung und / oder Förderung angezeigt und ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Zugleich enthält der Förder- und Behandlungsplan Angaben darüber, in welcher Einrichtung die Leistung durchgeführt werden soll (u. a. in der Häuslichkeit, in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle sowie bei anderen heilpädagogischen Leistungserbringern, in Integrationskindertagesstätten, in Regelkindertagesstätten, bei niedergelassenen Therapeuten, in Sozialpädiatrischen Zentren [SPZ], in Erziehungs- und Familienberatungsstellen).
Ist eine weiterführende und/ oder multifunktionelle Diagnostik angezeigt, wird den Eltern eine entsprechende Institution empfohlen (u. a. Sozialpädiatrisches Zentrum, Orthopäde, HNO – Arzt usw.).
Die Früherkennung und interdisziplinäre Diagnostik sind als Eingangs-, Verlaufs-, und Abschlussdiagnostik angelegt. Sie werden in Abstimmung (Beratung) mit den Bezugspersonen des Kindes erbracht und umfassen alle Dimensionen der kindlichen Entwicklung. Weiterhin beinhalten sie die Beobachtung und Beurteilung der Kind – Eltern – Interaktion, sind handlungs- und alltagsorientiert und zielen auf die Teilhabe und Rehabilitation des Kindes in seiner realen Lebenswelt ab. Für die Früherkennung und Diagnostik werden normorientierte Verfahren, wie Screenings, fachspezifische Befunderhebungen und standardisierte Testverfahren, zur Feststellung des Entwicklungsstandes eingesetzt. Weiterhin werden förderdiagnostische Verfahren genutzt, einschließlich freier und hypothesengeleiteter Beobachtung des spontanen und reaktiven Verhaltens des Kindes. Ziel ist die Integration der diagnostischen Einzelbeiträge und Befunde in eine systemische Gesamtschau, welche als Grundlage für die Erstellung des Förder- und Behandlungsplanes dient.
Im interdisziplinären Teamgespräch werden die Ziele für das Kind und für die Eltern sowie der zusätzliche Bedarf beschrieben. Die Entscheidung über den Zeitumfang der Maßnahme sowie die durchzuführende Einrichtung richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Entwicklungsauffälligkeit / Krankheit des Kindes.
Nach Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern wird der niedergelassene Kinderarzt schriftlich in einem Arztbrief über die verordneten / empfohlenen Frühfördermaßnahmen informiert.