Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr. Die Leistungen betragen grundsätzlich auf Nachweis bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr, wenn die Person nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. Für nahe Angehörige sind die Aufwendungen der Pflegekasse auf den 1,5 fachen Betrag des jeweiligen Pflegegeldes begrenzt.