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Zum 1 Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht Zum 1 Januar 2025 und zum 1 Januar 2028 werden dann die Geld und Sachleistungen automatisch dynamisiert in Anlehnung an die Preisentwicklung.

Der Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld wird ausgeweitet Damit ist die Lohnersatzleistung gemeint, die bezahlt wird, wenn Menschen aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können Pro Kalenderjahr wird es diese Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person geben.