Zum 1.1.2025 stiegen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 %. Nachfolgend sind die bisherigen und die neuen Leistungsbeträge einander gegenübergestellt. Die in § 30 Absatz 2 SGB XI vorgesehene formale Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt in Kürze.

Damit ergeben sich im Vergleich zur Rechtslage am 31. Dezember 2024 ab dem 1. Januar 2025 die nachfolgend dargestellten Änderungen:

Leistungen der Pflegeversicherung ‧ PDF ‧ 265.51 KByte ‧ 08.01.2025