Am 28.03.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Elternbeitragstabelle der Altersstufe Grundschulalter (Hort) des § 8 der Gebührensatzung – Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2016 – der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für unwirksam erklärt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2019 wurde die 1. Änderung der Elternbeitragssatzung vom 25.06.2016 beschlossen. Somit ist für die Rückerstattung der Elternbeiträge der kommunalen Horte die Rechtsgrundlage geschaffen.
Eltern, deren Kinder kommunale Horte besuchen, müssen keinen Antrag zur Überprüfung der erhobenen Elternbeiträge stellen. Deren Bescheide werden von der Stadtverwaltung überprüft. Anschließend erhalten betroffene Eltern einen geänderten Bescheid sowie Informationen über die Rückzahlung.
Zur Prüfung der erhobenen Elternbeiträge der Kinder die Einrichtungen der freien Träger besuchen, ist von den Eltern ein Antragsformular zu nutzen. Das Formular ist den freien Trägern von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt worden und wird von den Trägern an die Eltern übergeben. Dieses muss ausgefüllt beim jeweiligen Träger der Einrichtung bis zum 31.03.2020 eingereicht werden. Betroffene Eltern erhalten vom Träger Informationen über etwaige Änderungen sowie Rückzahlungsmodalitäten.
Die Zahl der betroffenen Eltern lässt sich somit erst nach der Überprüfung der Bescheide ermitteln.
Zur Klärung von Fragen hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Servicestelle eingerichtet, an die sich Eltern wenden können. Diese ist unter der E-Mail-Adresse ServicestelleKita@cottbus.de oder unter der Telefonnummer 0355 612-3500 zu den folgenden Sprechzeiten zu erreichen:
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr