Die neuen Bescheide zur Grundsteuer A und B werden in Cottbus voraussichtlich erst im April verschickt, wodurch sich die übliche Fälligkeit der Zahlungen am 15. Februar verschiebt. Wie die Stadt heute mitteilte, werden Steuerpflichtige deshalb gebeten, bis zum Erhalt der Bescheide keine Zahlungen zu leisten und bestehende Daueraufträge auszusetzen. Die Stadtverwaltung nutzt bis dahin keine erteilten Einzugsermächtigungen. Grundlage der Bescheide sind neue Hebesätze, die im Februar von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollen. Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region: Webseite: 🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/ Facebook: 🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell Instagram: 🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell _____________________________________________________________________________________________________ Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob: 🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob #news #lausitz