Wer in Zukunft bei Verkehrskontrollen kein Bußgeld riskieren will, der sollte sich frühzeitig um den Umtausch seines alten Führerscheines kümmern. Der von der EU zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine wird bis spätestens 19. Januar 2033 in einem zeitlichen Stufenplan, gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr durchgeführt.