Die Stadt Cottbus beteiligt ihre Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten u.a. durch die Möglichkeit, Fragen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.

§ 2 (2) und (3) der Einwohnerbeteiligungssatzung regelt dazu:

(2) "Die zu behandelnden Fragen sind vorab mit einer Frist von fünfzehn Tagen vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz bei dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz schriftlich einzureichen."

(3) "... Es kann je Fragestellerin bzw. Fragesteller nur eine Einwohneranfrage eingereicht werden, welche nicht mehr als drei Unterfragen enthält."

Die Nutzung dieses Formulars ist der schriftlichen Form gleich gestellt.

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Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein, die nach den Maßstäben des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes zum Zwecke der Beantwortung meiner Einwohnerfrage in der Stadtverordnetenversammlung nach der Einwohnerbeteiligungssatzung erfolgt. Meine Adressdaten dienen ausschließlich der Prüfung nach § 2 (1) S. 1 der Satzung und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht. Zur öffentlichen Beantwortung der Einwohneranfrage in der Stadtverordnetenversammlung werden Vor- und Familienname(n) der Fragestellenden wiederholt. Bei der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung finden Bild- und Tonübertragungen in das Internet (Live-Stream) statt, sodass personenbezogene Daten (Vor- und Familienname(n), Inhalt der Fragestellung) öffentlich zugänglich gemacht werden. Ohne die Einwilligung kann keine Bearbeitung der Einwohnerfrage nach der Einwohnerbeteiligungsatzung erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, mit der Folge, dass die Beantwortung nicht erfolgen kann; bisher veröffentlichte Daten blieben weiterhin öffentlich zugänglich.

Weitere Hinweise habe ich unter den Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen zur Kenntnis genommen.

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