Mit Wirkung vom 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten. Gleichzeitig verliert die Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004 ihre Gültigkeit.

Zusätzlich zur Anmeldung des Hundes beim FB Finanzmanagement ist die Hundehaltung jetzt auch durch jeden Hundehalter bei der Ordnungsbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz anzuzeigen und das Tier mit einem Mikrochip-Transponder zu kennzeichnen. Diese Anzeigen sind beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus, Berliner Straße 154 in 03046 Cottbus, schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen.

Die Beschreibung der Leistung finden Sie hier:

Formular: