"Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
Das Land ist verpflichtet, für
die Gleichstellung von Frau und Mann
in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung
und Ausbildung, Familie sowie im
Bereich der sozialen Sicherung durch
wirksame Maßnahmen zu sorgen."
Verfassung des Landes Brandenburg Artikel 12, Absatz 3
Gleichstellungspolitik nimmt Frauen und Männer in ihren veränderten und sich verändernden Rollen wahr. Vor allem die Kommunen müssen den gesellschaftlichen Wandel hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft gestalten und die Bedingungen vor Ort schaffen, damit Gleichstellung der Geschlechter im Alltag gelebt werden kann.
Kommunale Gleichstellungspolitik besteht darin, den Blick auf die gesellschaftliche Vielfalt zu schärfen und die Teilhabe aller Menschen als Chance zu begreifen.
Gleichstellungsbeauftragte wirken als Agentinnen des Wandels. Sie sind fachkundige Begleiterinnen aller gesellschaftlichen Akteure und strategische Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit im gesamten Handeln der Kommunalverwaltung nach innen und außen zu verankern.
Die allgemeine Aufgabe einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Kommune und die Dienststelle zu unterstützen, den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu erfüllen. Sie ist Initiatorin, Beraterin und Kooperationspartnerin innerhalb der Verwaltung und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Land Brandenburg erfüllen ihre Aufgaben auf zwei Ebenen. Intern werden ihre Aufgaben durch das Landesgleichstellungsgesetz bestimmt, hier geht es vorrangig um Personalauswahl und -entwicklung, um Organisationsentwicklung sowie Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung und um Konzept- und Strategieentwicklung.
Extern wirken sie auf der Grundlage des § 18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in die Kommune hinein, nehmen Einfluss auf die kommunalpolitische Entwicklung und die Willensbildung der politischen Gremien, beraten und nehmen Stellung zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Aspekten bei Vorhaben in der Kommune.
Quelle:
Sie können sich zu folgenden Themen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden:
Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann