Stadt Cottbus/Chóśebuz

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne festen Wohnsitz (keine Meldeadresse) müssen zur Wahrnehmung ihres Wahlrechtes die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Stichtag ist der 02.02.2025 (21 Tage vor der Wahl).

Die Stadtverwaltung möchte Cottbuser Bürgerinnen und Bürgern, welche ohne festen Wohnsitz sind, den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen. Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen. Betroffene wenden sich hierzu bitte an die:

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Bürgerservice/Stadtbüro
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz.

Das ist zu folgenden Zeiten bis zum 31.01.2025 möglich:

Montag/Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag/Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Der Empfangsbereich des Rathauses wird nachfragende Personen an die zuständige Stelle weiterleiten. Es wird für den Eintrag ins Wählerverzeichnis kein Termin benötigt!

Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort. Außerdem muss schriftlich versichert werden, dass man über keine Meldeadresse im Bundesgebiet verfügt, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich in Cottbus/Chóśebuz aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat.

Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll.

Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen direkt im Lernzentrum Cottbus vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Lernzentrum
Berliner Str. 13/14
03046 Cottbus/Chóśebuz

ab 04.02.2025

Dienstag

10 - 18 Uhr

Mittwoch

10 - 18 Uhr

Donnerstag

10 - 18 Uhr

Freitag

10 - 15 Uhr

Sonnabend

10 - 14 Uhr

Auch hier ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.