Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.07.2024 die Wiederholung der Kommunalwahl in einem Wahlbezirk in Cottbus/ Chóśebuz beschlossen. Betroffen ist der Wahlbezirk 03101 (Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule, Turnhalle) in Klein Ströbitz (Wahlkreis 2). Dort waren versehentlich 26 Stimmzettel aus dem Wahlkreis 1 ausgegeben worden.
Die Stadtverordneten, die am 09.06.2024 neu gewählt worden waren, folgten damit der Empfehlung des Wahlleiters und gaben dessen Einspruch und einem gleich lautenden Einspruch aus der Bürgerschaft statt. Weitere Wahleinsprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen.
Die Entscheidung der Stadtverordneten wird nunmehr dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Sollte diese Bestätigung erfolgen, wäre der Termin zur Landtagswahl am 22.09.2024 auch der Nachwahltermin für diesen Wahlbezirk der Kommunalwahl. Betroffen sind dort ca. 1.100 Wahlberechtigte.
Überdies hat die Stadtverordnetenversammlung die Kommunalwahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten für gültig erklärt. Die Sitzungsperiode der Gremien beginnt im September.