Die Stadt Cottbus/Chóśebuz beantragt die Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus zu zwei Abwasser-Gebühren-Bescheiden aus den Jahren 2021 und 2022 (AZ: VG 6K 476/22 und AZ: VG 6 K 972/23). Das hat die Prüfung der VG-Urteile sowie der schriftlichen Urteilsbegründungen im Rathaus ergeben. Die Anträge wurden beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht; die entsprechende Begründung erfolgt innerhalb der vorgegebenen Frist beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Dr. Markus Niggemann, Beigeordneter und Kämmerer: „Wir wollen nicht fiktiv Geld gebührenmindernd berücksichtigen müssen, das wir nie bekommen haben. Aus unserer Sicht sind nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus viele Fragen offen. Wir denken, dass das kein Cottbuser Problem allein ist, sondern alle betrifft, die auf Basis der im Land geltenden Regelungen Beiträge für Abwasser erhoben haben. Mit der kompletten Rückzahlung von Anschlussbeiträgen im Jahr 2017 wollten wir die gerechteste mögliche Lösung herstellen. Das steht nun in Frage. Insofern ist ein höchstrichterliches Urteil zu den konkreten Cottbuser Gegebenheiten anzustreben.“

Empfehlungen zum weiteren Vorgehen soll eine Arbeitsgruppe vorlegen, in der neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung rechtliche Berater sowie jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung tätig sein werden. Diese AG nimmt Anfang September ihre Arbeit auf.