Beirat für Integration und Migration der vergangenen VII. Wahlperiode
Beirat für Integration und Migration der vergangenen VII. Wahlperiode
Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ruft interessierte Personen dazu auf, sich als Mitglied des Beirats für Integration und Migration zu bewerben. Der Beirat für Integration und Migration wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz gebildet, um die Interessen und Belange von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund zu vertreten. Er berät die Stadtverwaltung und die Stadtverordnetenversammlung in Fragen der Integration und Migration.

Der Beirat besteht aus elf Mitgliedern, von denen mindestens sieben keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die weiteren Mitglieder können die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Mitglieder des Beirats müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Cottbus/ Chóśebuz haben. Für diese Tätigkeit steht kein Dolmetscher zur Verfügung, daher sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich (Empfehlung: mindestens B1).

Die Mitglieder werden für die Dauer der VIII. Wahlperiode durch die Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz benannt. Bewerbung oder auch

Vorschläge können bis zum 16.08.2024 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift„Bewerbung für die Mitarbeit im Beirat für Integration und Migration der Stadt Cottbus/Chóśebuz“ gerichtet werden an den:

Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz
Erich Kästner Platz 1
03046 Cottbus

Notwendig sind dabei Kontaktdaten mit Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum an. Sofern Kandidatinnen und Kandidaten namentlich vorgeschlagen werden, ist die Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen.