Abbildung: Agri-PV Anlage in Dresden Pillnitz
Abbildung: Agri-PV Anlage in Dresden Pillnitz
Stefan Simonides-Noack

Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz kann jetzt gezielter auf Anfragen nach Flächen für den Aufbau von Photovoltaikanlagen reagieren. Grundlage ist ein neues Konzept, dass entsprechende Flächen vorsieht und somit eine bessere Steuerung der Anträge ermöglicht.

Der Stadtverwaltung liegen seit längerem Flächenanfragen für in Summe über 700 Hektar vor, verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Die Anträge reichen von einfachen Agrarflächen bis in den Bereich der Spreeaue im Norden bzw. nahe Maiberg, das als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

Bislang wurden keine Anlagen im planerischen Außenbereich zugelassen und somit die Flächenanfragen abgelehnt. Jede Bebauung mit einer PVAnlage erfordert ein Bebauungsplanverfahren. Ausnahmen bilden nunmehr teilprivilegierte Vorhaben, wie entlang von Autobahnen oder zweigleisigen Bahnstrecken. Laut Konzept, das von den Stadtverordneten im Mai bestätigt worden ist, liegt die Obergrenze des Flächenanteils für Freiflächen-PV an der Gesamtfläche der Stadt bei 3,3 Prozent.

Das Konzept dient als Handlungsgrundlage der Verwaltung zur Beurteilung von Anfragen und Einleitung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Sinne einer transparenten Steuerung des Ausbaus großflächiger Photovoltaikanlagen auf Freiflächen der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Es definiert Schwerpunktbereiche sowie Kriterien für den Ausbau und bildet Eignungsflächen (Positivflächen) im Außenbereich ab, die für die Errichtung von Freiflächen-PV aus planerischer und Stadtentwicklungsperspektive grundsätzlich geeignet sind.

Somit wird für Grundstückseigentümer und Investoren Klarheit geschaffen, auf welchen Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen entsprechend erforderliche Bauleitplanverfahren durch die Stadtverwaltung unterstützt werden.

Weiterhin wird durch das Konzept klar geregelt, dass ab einer Bodengüte von 26 die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang hat und bei der Errichtung einer PV-Anlage mindestens eine parallele Weiterfügung der Landwirtschaft nachzuweisen ist – so genannte AGRI-PV Anlagen.

Nunmehr spielt bei der Bewertung auch der wirtschaftliche Faktor im Sinne der Akzeptanzsteigerung eine Rolle. Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Unternehmen können z.B. durch die Verpachtung von Flächen zusätzliche Einnahme generieren. Auch die Gemeinden partizipieren davon. Zum einen durch die freiwillige Abgabe nach EEG von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Sonnenstroms. Zum anderen – neu – durch die verpflichtende Sonderabgabe auf der Grundlage des Brandenburgischen Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetzes. Demnach müssen Anlagenbetreiber, deren Anlagen ab dem 1.1.2025 neu ans Netz gehen und eine Anlagenleistung von mindestens 1 MW aufweisen, jährlich 2.000 Euro je MW an die Stadt abführen. Hiervon profitieren dann neben dem städtischen Haushalt u.a. auch die Ortsteile direkt, auf deren Gemarkung die Anlagen errichtet werden, durch eine angemessene Erhöhung ihres Ortsteilbudgets.

Die Regelung dieser Umlage ist nicht Bestandteil des Konzeptes und muss von der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden.

Das „Ziel- und Handlungskonzept Solarenergieausbau der Stadt Cottbus/Chóśebuz“ inklusive der entsprechenden Karte ist u.a. unter nachfolgendem Link zu finden: www.cottbus.de/photovoltaik