Baumfällung
Baumfällung
Stadtverwaltung Cottbus

Bei laufenden Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind in vier Cottbuser Ortsteilen schadhafte Bäume festgestellt worden, die gefällt werden müssen. Die Entnahmen erfolgen jeweils bis Mitte August. Artenschutzrechtliche Belange wurden dabei jeweils berücksichtigt.

Willmersdorf: Im Ortsteil Willmersdorf wurde festgestellt, dass aufgrund des Gesundheitszustandes und der nicht vorhandenen Verkehrssicherheit 1 Linde in der Alten Lindenstraße gefällt werden muss.

Spremberger Vorstadt: In der Weinbergstraße ist 1 Linde aufgrund nicht vorhandener Verkehrssicherheit nicht mehr zu retten und muss entnommen werden.

Schmellwitz: 1 Platane am Bonnaskenplatz sowie 1 Ahorn Am Fließ müssen aufgrund ihres nicht mehr reparablen Zustandes gefällt werden.

Ströbitz: In der Dahlitzer Straße ist 1 Roteiche nicht mehr bruchsicher und muss entnommen werden.