Cottbusverkehr GmbH

Die Schülerbeförderung (Beförderung von Schülerinnen und Schülern zwischen der Wohnung und der Schule) erfolgt in der Stadt Cottbus/ Chóśebuz vorrangig durch öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV). Als notwendige Beförderungskosten werden regulär 40 Prozent des Beförderungsentgelts in Höhe des jeweils günstigsten Tarifes übernommen. Bis zum Jahr 2023 wurden zumeist Jahreskarten bewilligt, die Bewilligung des städtischen Anteils erfolgte jeweils für ein Schuljahr. Seit diesem Jahr wird kein Tarif in Form einer Jahreskarte mehr angeboten, erworbene Jahreskarten aus dem Vorjahr behalten jedoch bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

Seit der Tarifumstellung ist das Abo „Schüler“ mit monatlicher Abbuchung der derzeit günstigste Tarif. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Personensorgeberechtigte erhalten bei Erfordernis der Schülerbeförderung mit dem ÖPNV auf Antrag künftig daher einen Bewilligungsbescheid für den Tarif Abo „Schüler“. Zudem erfolgt die Bewilligung nicht mehr für ein Schuljahr, sondern jeweils bis zum voraussichtlichen Ende des aktuellen Bildungsganges (bis Klasse 6, 7-10 bzw. 11-12/13). Individuelle Regelungen zur Kostenübernahme, Dauer und auch weitere Bestimmungen werden im jeweiligen Bewilligungsbescheid geregelt. Antragsteller müssen das Formular von der Schule abstempeln lassen oder eine Schulbescheinigung einreichen.

Um eine rechtzeitige Entscheidung herbeizuführen, sollte der Antrag mindestens 4 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes oder Beginn des neuen Schuljahres (bei Erstklässlern) gestellt werden. Dies ist per Mail unter but@cottbus.de oder postalisch möglich unter Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich 50 – Soziales, Karl-Marx-Straße 69, 03046 Cottbus/Chóśebuz. Alternativ kann zu folgenden Sprechzeiten eine persönliche Antragstellung erfolgen: Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr. Familien mit geringem Einkommen können den zu entrichtenden Eigenanteil darüber hinaus nach den Bestimmungen des Bildungs- und Teilhabepakets geltend machen.