Baumfällung
Baumfällung
Stadtverwaltung Cottbus

In der Forster Straße wurde eine eingehende Untersuchung an einem Baum im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass ein Ahorn aufgrund des Gesundheitszustandes und der nicht vorhandenen Stand- und Bruchsicherheit gefällt werden muss. Die Entnahme des Baumes erfolgt bis Mitte Juli 2024. Artenschutzrechtliche Belange werden dabei berücksichtigt.