Für das Jahr 2024 wurden die Abfallgebühren unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und auf Grundlage der abgerechneten Kosten für das Jahr 2022 sowie den bestehenden Entsorgungsverträgen neu kalkuliert. Sie werden im kommenden Jahr leicht sinken.
Die Gebührensätze für 2024 sind mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 23.11.2022 am vergangenen Mittwoch von den Stadtverordneten bestätigt worden.
Der Beschluss sieht vor, dass die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert werden können. So sind für einen 60-Liter-Restabfallbehälter bei 14-tägiger Entleerung 99,32 Euro pro Jahr zu entrichten statt bisher 100,62 Euro. Der Preis für den Kauf eines Abfallsackes reduziert sich von 5,16 Euro auf 5,09 Euro.
Die steigenden Kosten für die Verwertung und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll in Folge der ab 2024 startenden CO2-Bepreisung für die Abfallverbrennung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) können zunächst weitgehend aufgefangen werden. Genutzt werden dafür die insgesamt um 4,62 % niedrigeren Entgelte der ALBA Cottbus GmbH aus der Anwendung der Preisgleitklausel für das Jahr 2024. Das Betriebsergebnis aus 2022 wirkt sich durch eine Überdeckung ebenfalls kostenmindernd aus.
Die Nutzung der Wertstoffhöfe ohne gesonderte Gebühr bleibt weiter gewährleistet. Die Öffnungszeiten bleiben in den Monaten Januar, Februar und Dezember aufgrund geringerer Nutzerzahlen reduziert. Die Kosten für die abfallwirtschaftlichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 der Abfallgebührensatzung, wie u. a. die Entsorgung von Grünschnitt, die Sammlung und Entsorgung Papier, Pappe, Kartonagen, von Sperrmüll, Schrott, E-Schrott, gefährlichen Abfällen, von Bioabfällen und mineralischen Abfällen werden ebenfalls weiter über die Gebühr für die Entleerung der Restabfallbehälter gedeckt. Es bleibt damit sehr einfach, beispielsweise Sperrmüll zu entsorgen – ohne ihn dabei illegal in den Wald zu schaffen oder einfach unangemeldet im Stadtgebiet abzulegen.
Überlassungspflichtige Abfälle, die von der Stadt vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, sind weiterhin an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 abzugeben. In Folge der CO2-Bepreisung ab 2024 steigt die Gebühr für die Anlieferung von Restabfällen auf der Umladestation von 152,91 €/t im Jahr 2023 auf 176,54 €/t im Jahr 2024 und für die Entsorgung von Sperrmüll von 138,15 €/t im Jahr 2023 auf 164,56 €/t im Jahr 2024. Das betrifft Bürgerinnen und Bürger mit großen Mengen Abfall, vor allem aber Unternehmen.