Die Alkoholverbotszonen in Cottbus/Chóśebuz werden erweitert. Das hat die Stadtverwaltung entschieden und den dazu notwendigen Prozess in Gang gesetzt. Betroffen ist der Bereich der Stadtpromenade zwischen Platz am Stadtbrunnen und Berliner Platz sowie der Haltestellenbereich vor dem Blechen Carré. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Montag, 11.09.2023, auf www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht worden.
Damit ist ab dem 12.09.2023 in der Zeit von 10:00 bis 21:00 Uhr der öffentliche Alkoholkonsum in dem benannten Bereich untersagt. Diese Regelung gilt befristet bis Ende Oktober.
Vorausgegangen waren Hinweise von Händlern sowie Beschwerden von Passantinnen und Passanten über Belästigungen und Beleidigungen aus einer Gruppe des Trinkermilieus. Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Kontrollen wurden darüber hinaus bereits eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
Fachbereichsleiter Manuel Helbig: „Wir wollen eigentlich möglichst wenig mit Verboten und Einschränkungen arbeiten, denn diese treffen immer auch Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Leider wird unsere Kulanz ausgenutzt. Und wo vor allem Passantinnen belästigt und bepöbelt werden, da ist unsere Geduld zu Ende. Wir werden den Verdrängungseffekt beachten und auch die Bereiche im Umfeld im Auge behalten.“
Bislang gilt in der Stadt ein Alkoholverbot auf dem Schillerplatz. Dieses war am 31.05.2023 in Kraft getreten und ist zunächst bis Ende Oktober befristet. Aus feiernden Gruppen heraus waren dort mehrfach Straftaten begangen worden. Zudem beschwerten sich Nachbarn über nächtliche Ruhestörungen. Am Schillerplatz hat sich die Lage wieder beruhigt.
Alkoholverbote können immer nur auf Basis einer Häufung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie räumlich und zeitlich begrenzt verhängt werden. Das haben Verwaltungsgerichte in mehreren Fällen entschieden und damit einem allgemeinen und zeitlich unbefristeten Verbot einen Riegel vorgeschoben.