Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat bereits mit Wirkung zum 31.05.2023 eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Alkoholkonsum im Bereich des Schillerplatzes bis zum 31.10.2023 untersagt. Diese Verfügung wird nunmehr angepasst.
Im Rahmen der ständigen Aktualisierung der Sicherheitslage vor Ort befindet sich die Stadt, speziell der Fachbereich Ordnung und Sicherheit, in einem ständigen Dialog mit vielen Partnern vor Ort. Sowohl nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion als auch mit den vor Ort tätigen Sozialarbeitern des Humanistischen Jugendwerks sind Verbesserungen der Sicherheitslage am Schillerplatz erkennbar. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner bestätigten in diversen Gesprächen, dass sich die Lage vor Ort zumindest tagsüber verbessert hat.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt Cottbus/Chóśebuz dazu entschieden, die Allgemeinverfügung auf die derzeitige Situation anzupassen und den Alkoholgenuss nur noch in der Zeit zwischen 18:00 – 05:00 Uhr zu untersagen.
Manuel Helbig, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit: „Wir wollen, dass der Schillerplatz weiterhin ein attraktiver, aber auch beliebter Anziehungspunkt in der Stadt ist. Unser Ziel bleibt natürlich weiterhin, dass die Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dort unterbleiben. Mit der Änderung der Allgemeinverfügung wollen wir aber auch ein Zeichen setzen, dass repressive Mittel abänderlich sind, sofern die Störungen abnehmen und ein Zusammentreffen von unterschiedlichen Interessen mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich ist.“
Die entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung sowie die Karten mit dem genauen Bereich sind auf www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht sowie in den Foyers der Verwaltungsstandorte am Neumarkt, in der Karl-Marx-Straße (Technisches Rathaus) und im Sicherheitszentrum in der Berliner Straße 154 ausgehangen.