Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen haben gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Gastronomie-Außenflächen auf dem Altmarkt begutachtet. Grund hierfür waren kritische Hinweise von Cottbuser Bürgerinnen und Bürgern. Einerseits trägt die Außengastronomie auf dem Altmarkt wesentlich zur Attraktivität des Platzes und der Innenstadt bei. Gleichzeitig müssen aber auch die Belange von behinderten Menschen berücksichtigt werden.
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass das vorgeschriebene Mindestmaß von 1,80 Meter als Verkehrsraum für Fußgängerinnen und Fußgänger oftmals nicht eingehalten wird. Für Menschen mit einer Sehbehinderung bzw. Mobilitätseinschränkung ist der fehlende Platz zusätzlich sehr problematisch.
Der Beirat regt daher vermittelnde Gespräche zwischen Gaststättenbetreibern und Ordnungsamt an, um Kompromisslösungen zu finden. Manchmal helfen schon kleine Veränderungen wie z.B. ein Stuhl weniger oder anders platzierte Aufsteller bzw. Blumenkübel, um die Barrierefreiheit umzusetzen.