Mühlenstraße
Mühlenstraße
Stadt Cottbus/Chóśebuz

Drei Poller sollen künftig den Schleichverkehr durch die Mühlenstraße über die Sprem verhindern. Damit wird jetzt umgesetzt, was im Zuge der Altmarkt-Sperrung für den Durchgangsverkehr bereits beschlossen worden ist. Entsprechend dieser Maßgabe der Stadtverordnetenversammlung werden die drei Poller in der Mühlenstraße am 04.04.2023 eingebaut. Die Befahrbarkeit für die Müllentsorgung sowie die Feuerwehr ist weiterhin sichergestellt.

Bereits vor der Erprobung der Herausnahme des Durchgangsverkehrs im Bereich des Altmarktes wurden regelmäßige Querungen der Fußgängerzone der Spremberger Straße im Bereich der Mühlenstraße durch Kraftfahrzeuge festgestellt. Seit der Erprobungsphase im Jahr 2021 ist ein verstärktes Aufkommen von Schleichverkehren durch die Mühlenstraße zu beobachten gewesen. Das Überfahren der Fußgängerzone mit dem Auto ist jedoch grundsätzlich unzulässig, gefährdet Fußgänger und verringert die Aufenthaltsqualität.

Daher hatte die Stadtverordnetenversammlung im September 2022 mehrheitlich den Antrag (AT-36/22) zur dauerhaften Herausnahme des Durchgangsverkehrs auf dem Altmarkt mit dem Auftrag verbunden, Poller im Bereich Mühlenstraße/Querung Spremberger Straße zur Vermeidung von Schleichverkehren einzubringen.

Perspektivisch wird der Einbau eines automatisch versenkbaren Pollers für den Standort geprüft. Durch die Möglichkeit der elektronischen Steuerung können dann gezielte Durchfahrten bspw. für Lieferverkehre organisiert werden. Bis dahin kann die Belieferungen in der Spremberger Straße weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 12:00 Uhr über die verbleibenden Zugänge zur Spremberger Straße erfolgen. Die ansässigen Handel- und Gewerbetreibenden wurden durch Schreiben vorab informiert.

Die Sperrung des Altmarktes für den Durchgangsverkehr gehört zu den ersten Vorhaben im bewilligten Projektantrag „Perspektive Cottbus – Wir geben dem doppelten Strukturwandel ein Gesicht“ zum Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Darin stehen der Stadt Cottbus/Chóśebuz bis zum Jahr 2025 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung (davon 2,25 Millionen Euro Fördermittel). Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die Innenstadt und ihre weitere Entwicklung zu begeistern und die City weiter attraktiv zu machen. Ein wichtiger Baustein des Programmes ist die Entwicklung des Handlungskonzepts Innenstadt, indem schon erste beschlossene Starterprojekte umgesetzt werden. Zu den Starterprojekten zählt u. a. die Herausnahme des Durchgangsverkehrs auf dem Altmarkt, aber auch das City-Management.