Einrichtung einer Sperrzone III
Nachdem am 28. Februar 2023 bei einem Hausschweinbestand in der Stadt Cottbus/Chóśebuz der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest festgestellt wurde, erlässt der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung.
Diese Sperrzone III setzt sich aus einer „Schutzzone“ mit einem Mindestradius von 3 km um die betroffene Haltung sowie aus einer „Überwachungszone“ mit einem Mindestradius von 10 km um die betroffene Haltung zusammen.
Die Allgemeinverfügung tritt zum 03. März 2023 in Kraft.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit der dazugehörigen Karte der Restriktionszonen finden Sie im Amtsblatt Nr. 6 unter www.lkspn.de und am Ende dieser Seite.