Hunde und andere Tiere dürfen von Besucherinnen und Besuchern der Standorte der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz nicht mit zu Terminen gebracht werden. Ausnahmen bilden Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie Diensthunde staatlicher Organe.
Das Betreten der Verwaltungsstandorte in Begleitung von Tieren ist untersagt. Das regelt die Hausordnung; diese verweist auf hygienische und sicherheitstechnische Gründe. Die Hausordnung ist in allen Verwaltungsstandorten einsehbar. In den zurückliegenden Tagen hatte es Fälle gegeben, in denen Halterin bzw. Halter mit Hunden im Rathaus erschienen und die Hinweise des Wachschutzes und des Empfangspersonals mit Unverständnis quittierten bzw. ignorierten.
Aktuell sind in Cottbus/Chóśebuz insgesamt 4.581 Hunde steuerlich erfasst, darunter sind 174 Hunde steuerfrei.