Stadt Cottbus/Chóśebuz

Vereine, Ortsbeiräte oder Institutionen können ab sofort und bis zum 13.03.2023 Anträge auf Osterfeuer im Fachbereich Ordnung und Sicherheit stellen.

Fachbereichsleiter Manuel Helbig: „Auch in diesem Jahr möchten wir dem Wunsch vieler Cottbuserinnen und Cottbus nach Osterfeuer vom 08. zum 09.04.2023 in den Ortsteilen nachkommen. Wir werden die Brauchtumspflege in den Ortsteilen gern unterstützen.“

Um die Verfahren zu vereinfachen, sollen für die Anträge die entsprechenden Vordrucke verwendet werden, die auf der städtischen Homepage www.cottbus.de/osterfeuer hinterlegt sind. Zur Antragstellung sollte bereits die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegen. Die Absicherung des Osterfeuers durch die freiwillige Feuerwehr sollte ebenfalls per schriftlicher Erklärung dem Antrag beigefügt werden. Wünschenswert und die Arbeit erleichternd ist es, wenn sich die Vereine und andere Interessenten in den Ortsteilen zu einem gemeinsamen Antrag und somit Osterfeuer zusammenfinden.

Das Abbrennen eines Osterfeuers ohne die notwendige Genehmigung ist nicht zulässig.

Grundsätzlich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es verboten ist, Abfälle jeglicher Art zu verbrennen. Außerdem ist das Abbrennen des Osterfeuers ständig unter Aufsicht zu halten. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Sicherheitsabstände zur nächsten Bebauung eingehalten werden. Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um Tieren, die dort einen Unterschlupf gefunden haben, die Möglichkeit zur Flucht zu geben.

Für Rückfragen steht den Antragstellern der Fachbereich Ordnung und Sicherheit unter der Telefonnummer 0355 612 2349 zur Verfügung.