Cottbusverkehr GmbH

In der Stadt Cottbus/Chóśebuz beanspruchen ca. 2.800 Kinder Fahrkarten zur Schülerbeförderung, hinzu kommen Kinder, die aufgrund von Krankheiten und Behinderungen auf den Schülerspezialverkehr angewiesen sind.

Insbesondere zum Schuljahreswechsel benötigt die hohe Anzahl der Anträge daher eine gewisse Bearbeitungszeit. Regulär beträgt diese – je nach Antragsvolumen – im Bereich der Schülerbeförderung zwischen 1 bis 3 Wochen, unter bestimmten Umständen (Urlaub, Erkrankung, sonstige Vertretungssituationen) auch 4 oder 6 Wochen. Dies stellt jedoch keine unzumutbare Bearbeitungsdauer dar.

Aufgrund der Möglichkeit zur Nutzung des 9-Euro-Tickets bis Ende August 2022 haben viele der Berechtigten den Antrag auf Schülerbeförderung ab dem 01.09.22 erst mit Beginn des neuen Schuljahres, teilweise sogar nach dem 01.09.22 gestellt.

Anträge wirken auf den 01. des Monats zurück, dennoch ist eine zeitnahe Bewilligung dem zuständigen Bereich aus den genannten Gründen leider nicht möglich. Grundsätzlich können Anspruchsberechtigte bei Beförderungsbedarf mit dem ÖPNV selbst Wochen, Monats- oder Jahreskarten erwerben. Der Stadtanteil von 40 % wird nach Einreichung des Nachweises erstattet. Zu wählen ist jedoch immer das günstigste Ticket. Zudem besteht die Möglichkeit, den regulären Anteil der ÖPNV-Kosten als Fahrtkostenerstattung zu beantragen, wenn Kinder durch die Eltern befördert werden.

Weitere Informationen können der Satzung zur Schülerbeförderung entnommen werden.

Anträge sollten grundsätzlich mit einer angemessenen Vorlaufzeit gestellt werden. Sofern kein Schulwechsel erfolgt, kann dies bereits vor den Sommerferien erledigt werden. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die den ÖPNV nur in den Herbst- und Wintermonaten nutzen, weil sie im Sommer Rad fahren. Die Beantragung von Monatskarten, beispielsweise ab November 2022, sollte zeitnah erfolgen. Das Antragsformular sowie die Satzung zur Schülerbeförderung sind online verfügbar:

https://www.cottbus.de/dienstleistungen/rathausonline/vorgang.pl?id=3010

Es wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Bereits eingegangene Anträge sind in der Bearbeitung. Anträge aus der letzten Augustwoche dieses Jahres werden voraussichtlich zum Monat Oktober 2022 bewilligt sein, sofern die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Für Antragseingänge ab September 2022 wird angestrebt, dass die Bewilligungen für Schülerjahreskarten den Berechtigten möglichst zum 01.11.2022 vorliegen.