Die Situation der Grund- und Oberflächengewässer im mittleren Spreegebiet ist weiterhin sehr angespannt. So ist der zur Niedrigwasserbewirtschaftung im Spreegebiet maßgebende Bezugspegel in Leibsch seit dem 5. August unter den Schwellenwert von 1,5m³/s gefallen. Daher kann es in den nächsten Tagen und Wochen zu deutlich sichtbaren Folgen vor allem in kleineren Gewässern und Gräben im Stadtgebiet kommen.
Zudem kann die für die Wasserführung der Spree maßgebliche Abgabe aus der Talsperre Spremberg nur bis Ende August auf dem jetzigen Niveau gehalten werden. Die Reserven in den sächsischen Speichern werden bereits seit dem 11. Mai zur Niedrigwasseraufhöhung (NWA) herangezogen. Bei Fortführung der aktuellen Stützung ist das vertraglich abgestimmte Kontingent zur Niedrigwasseraufhöhung bis Ende August aufgebraucht. Für September kann dann nur noch zusätzliches Stützungswasser aus dem Speicher Bärwalde und dem WSS Lohsa II angefordert werden.
Die vollständige Wiederauffüllung im kommenden Winterhalbjahr ist nicht gesichert. Ab September wird daher eine Abgabereduzierung für die Talsperre Spremberg angestrebt, um eine starke Überbeanspruchung der Speicherreserven zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sind aktuell keine weiteren Abgabeerhöhung durch die Talsperre Spremberg vertretbar.
Mit Unterschreitung des Schwellenwertes von 1,5 m³/s am Bezugspegel Leibsch sind weitere Einschränkungen gemäß Phase 3 des „Konzeptes zur Wasserbewirtschaftung im mittleren Spreegebiet unter extremen Niedrigwasserverhältnissen“ des Landesamtes für Umwelt Brandenburg nötig. Darunter fallen weitere Reduzierungen von Wasserausleitungen aus der Spree und deren Nebengewässern ab dem 15. August.
Für folgende Gewässer im Stadtgebiet von Cottbus/Chóśebuz wurden seitens des Landesamtes für Umwelt Reduzierungen teilweise bis auf Null angewiesen:
Reduzierung der Ausleitmengen aus der Spree:
- Hammergraben
- Priorgraben
- Tierparkzuleiter/Branitzer Park
- Grabensystem Schmellwitz
- Willmersdorfer Hauptgraben
- Sielower Landgraben
- Döbbricker Dorfgraben
Reduzierung der Ausleitmengen aus dem Hammergraben:
- Willmersdorfer Hauptgraben
- Schwarzer Graben
Reduzierung der Ausleitmengen aus dem Priorgraben:
- Hechtgraben
- Ströbitzer Landgraben
Mit den Reduzierungen der Ausleitmengen aus Spree, Hammergraben und Priorgraben ist mit negativen Folgen in den genannten Nebengewässern und im Umfeld zu rechnen. Sie könnten austrocknen.
In Cottbus/Chóśebuz gilt bereits ein Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern.