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Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen verlängert. Das Regelwerk wurde heute auf www.cottbus.de/corona veröffentlicht. Die Verfügung gilt ab 31.08.2022 bis 30.09.2022.
Das Gesundheitsamt hat darüber hinaus Handlungsempfehlungen zu der Allgemeinverfügung erarbeitet. Diese sind ebenfalls auf www.cottbus.de/corona nachzulesen.
Allgemeinverfügung zum Download: