Das erweiterte Alkoholverbot in Teilen der Cottbuser Innenstadt tritt am Mittwoch, 03.08.2022 in Kraft. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist jetzt auf www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht worden.
Untersagt ist der Genuss von Alkohol im Geltungsbereich. Dieser ist in der Verfügung geregelt: Stadtpromenade vom Berliner Platz entlang der Stadtmauer und der Flaniermeile bis Straßenbahn-Haltestelle am Blechen-Carré. Die Verbotszone erstreckt sich zudem auf den Platz am Stadtbrunnen bis zum Durchbruch zur Sprem.
Die Allgemeinverfügung gilt befristet bis zum 31.10.2022.
Grund für die Verfügung sind seit längerem zu beobachtende Pöbeleien und Beleidigungen sowie Bedrohungen vornehmlich von Passantinnen im Wesentlichen durch Angehörige des Trinkermilieus. Hinzu kommen Verunreinigungen durch Müll und Glasflaschen sowie das Verrichten der Notdurft.