pixabay

Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht können an der Hotline des Cottbuser Gesundheitsamtes aktuell nur Fragen entgegengenommen werden. Antworten sind erst danach – telefonisch oder per E-Mail – möglich. Darauf weist die Gesundheitsbehörde hin. Die Hotline ist dafür gedacht, dass die Leitungen der vom Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes betroffenen Einrichtungen ihre Fragen übermitteln können. Die sensible und personenbezogene Sachlage lässt jedoch Antworten unmittelbar an der Hotline nicht zu. Antworten obliegen den jeweiligen speziellen Bearbeiterinnen und Bearbeitern der einzelnen Vorgänge. Diese melden sich dann per Mail oder Telefon zurück, sofern die entsprechenden Kontaktdaten angegeben wurden.

Die Hotline ist unter 0355 612 3200 erreichbar und von montags bis freitags jeweils von 08.00 bis 16.00 Uhr geschaltet. Dokumente und Informationen zur Impfpflicht sind unter www.cottbus.de/corona abrufbar.