Am Altmarkt gilt ab dem kommenden Dienstag, 10.05.2022, wieder ein Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr. Den entsprechenden Beschluss hatte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 27.04.2022 gefasst.
Gesperrt wird der Altmarkt ab Mönchgasse in Fahrtrichtung Sandow. Das Durchfahrtsverbot gilt zunächst für die Terrassensaison 2022. Gleichzeitig wird das Parken von Fahrzeugen an der Berliner Straße zwischen Neumarkt und Altmarkt untersagt – das gilt jedoch dauerhaft.
Die entsprechende Beschilderung wird zu Beginn der kommenden Woche montiert. Wie im Sommer 2021 wird die Straße entlang des Altmarktes für den Kfz-Verkehr für einen zweiten Testzeitraum bis zum Ende der Terrassensaison gesperrt. Währenddessen erfolgen weitere Verkehrserhebungen und Umfragen, um die Effekte besser beurteilen zu können.
Das Parken auf Höhe der Sonnenuhr (Berliner Straße 1 - 3) ist dann nicht mehr gestattet. Grund sind Fahrzeuge, die immer wieder die Straßenbahn behinderten. So soll eine höhere Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Straßenbahn erreicht werden. Wiederkehrend nötige Abschleppmaßnahmen führten regelmäßig zu Verzögerungen im Fahrplan.
Neben der amtlichen Verkehrsbeschilderung werden in Kürze weitere Hinweisschilder zur Information aller Verkehrsteilnehmer aufgestellt.
Gewährleistet bleibt die Erreichbarkeit des Altmarktes für Rettungsdienst und Feuerwehr, die Ver- und Entsorger, für den Lieferverkehr, die Zu- und Abfahrt ausschließlich der Anlieger in der Berliner Straße 1 – 3 sowie für den ÖPNV und die Taxis.
Die Gegenrichtung von Sandow in Richtung Berliner Patz über den Altmarkt ist bereits seit längerem für den Durchgangsverkehr gesperrt.