Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 01.02.1997 eine Fachstelle für Wohnhilfen zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit eingerichtet, diese wurde dem Fachbereich Soziales angegliedert. Durch die Bündelung der unterschiedlichen Verwaltungsbereiche an einer zentralen Stelle kann betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen werden.
Dazu gibt es einen Flyer, zu finden unter: https://www.cottbus.de/.files/storage/file/16d32cb6-a566-4782-a09e-a317e26455a5/Fachstelle_Flyer_02-2022.pdf
Ein solches Angebot ist keinesfalls selbstverständlich. Vielerorts werden Daten über von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte nicht erfasst, es gibt keine flächendeckenden Hilfsangebote für Betroffene. Bisherige Angaben zu Wohnungslosigkeit in Deutschland beruhen auf Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Die aktuellste Schätzung ist aus dem Jahr 2020 mit einer Zahl von bundesweit 417.000 wohnungslosen Menschen.
Erst im März 2020 trat das „Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“ in Kraft. Damit wird erstmals in der Nacht vom 31.01. zum 01.02.2022 die Zahl der zu diesem Zeitpunkt untergebrachten wohnungslosen Personen in Deutschland erfasst.
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz erfasst seit 25 Jahren die ihr bekannten Daten, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, Obdachlosigkeit zu vermeiden und im Falle des Eintrittes zu beheben. Das Konzept der zentralen Fachstelle hat sich in Stadt Cottbus/Chóśebuz auch aufgrund der Kreisfreiheit und damit der Zuständigkeit für sowohl soziale als auch ordnungsbehördliche Belange bewährt.
In den 25 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Präventionsarbeit und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien vermeidet zudem, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielt dabei unter anderem die Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II und XII gesetzlich geregelt). Durch Kooperationen im Netzwerk kann die Präventionsarbeit der Fachstelle bereits oft ab der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgen, in geeigneten Fällen unter Einbindung der Trägerlandschaft, um Wohnraumverlust zu verhindern.
Unser Dank gilt den internen und externen Netzwerkpartnern für die sehr gute, vertrauensvolle und zielgerichtete Zusammenarbeit.
Das Erfordernis, Menschen nach einer Zwangsräumung ordnungsbehördlich unterzubringen, ist in Cottbus/Chóśebuz sehr gering. Der Großteil der Räumungen, die durchgeführt werden, ohne dass danach eine öffentlich-rechtliche Unterbringung erfolgt, bezieht sich auf Wohnraum, der vom Inhaber bereits aufgegeben, jedoch nicht ordnungsgemäß an den Vermieter zurückgegeben wurde.
Menschen, welche nach einer Räumung eine ordnungsbehördliche Unterbringung benötigen, können präventive Hilfeangebote zumeist aus in ihrer Person liegenden Grünen nicht annehmen. Hier bedarf es nach dem Wohnungsverlust zumeist einer umfassenden Aufarbeitung und der Vermittlung weiterführender Hilfen zur Wiedereingliederung.
Die Annahme eines Obdachs und sozialer sowie medizinischer Angebote ist dennoch grundsätzlich freiwillig. Dies beruht auf dem Grundrecht der Menschenwürde, gegen seinen Willen darf ein Mensch ausschließlich aus strafrechtlichen Gründen, bei Selbst- oder Fremdgefährdung und nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses untergebracht und/oder ärztlich behandelt werden.
Unser Dank gilt auch den Cottbuser Bürgern, welche sich um obdachlose Mitbürger sorgen und die Verwaltung auf Betroffene aufmerksam machen. Aus den oben genannten Gründen kann die Stadtverwaltung jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen agieren, sodass in den wenigen Fällen von freiwilliger Obdachlosigkeit unabhängig der herrschenden Außentemperaturnen ausschließlich die Möglichkeit besteht, Angebote zu unterbreiten und betroffene Personen mit einem engmaschigen Netzwerk, welches aus Mitarbeitern verschiedener Bereiche der Verwaltung, der Polizei und beauftragten Trägern (Streetwork) besteht, möglichst oft aufzusuchen.
Diese Strategie trug dazu bei, dass die Stadt Cottbus/Chóśebuz bisher keine Kältetoten zu beklagen hat. Wir bitten die Bürger weiterhin, sich an den Fachbereich Soziales oder die Polizei zu wenden, sofern sie offensichtlich obdach- und hilflose (z. B. draußen schlafende) Personen bemerken und zudem um Verständnis, dass konkrete Einzelheiten zu den Betroffenen dem Datenschutz unterliegen und daher nicht offenbart (zurückgemeldet) werden können.
Das erklärte Ziel der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist weiterhin, dass der Eintritt von Wohnungslosigkeit möglichst vermieden und im Fall des Eintritts schnellstmöglich behoben wird, insbesondere wird angestrebt, dass Betroffene die in Cottbus/Chóśebuz bestehenden Angebote zur Unterbringung und sozialer Unterstützung in Anspruch nehmen.