Die „Weihnachtsinseln“ in der Cottbuser Innenstadt werden ausschließlich unter der 2G-Regelung – geimpft oder genesen – zugänglich sein. Diese Unternehmens-Entscheidung zur Anpassung der bisherigen Regelungen hat der Veranstalter am Donnerstag der Stadtverwaltung mitgeteilt. Hintergrund ist das anhaltend hohe Infektionsgeschehen in der Stadt.
Mit den weihnachtlichen „Inseln“ auf dem Altmarkt, dem Postparkplatz, an der Synagoge oder am Platz am Stadtbrunnen soll das Marktgeschehen entzerrt und Besucherströme gesteuert werden. Die Eröffnung ist für den 22.11.2021 um 14.00 Uhr geplant. Die aktuell gültige Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg lässt eine solche Marktgestaltung zu. Veranstalter und Stadtverwaltung bewerten die Situation regelmäßig und treffen auf dieser Basis dann ggf. weiter angepasste Entscheidungen.