In der Stadt Cottbus/Chóśebuz gelten ab Montag, 29.11.2021, aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionen für ungeimpfte Personen weitere Einschränkungen. So ist an drei aufeinander folgenden Tagen der Inzidenzwert von 750 überschritten. Zudem ist der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz überschritten.

Daher gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr für ungeimpfte Personen. Es gibt allerdings dabei mehrere Ausnahmen. Clubs und Diskotheken u.ä. müssen nun schließen.

Eine entsprechende Bekanntmachung ist am Sonntag auf www.cottbus.de veröffentlicht worden. Grundlage ist die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Beide Dokumente können unter www.cottbus.de/corona eingesehen werden.


Bekanntmachung zum Download

1Bekanntmachung vom 28.11.2021 (nicht barrierefrei) ‧ PDF ‧ 540.55 KByte ‧ 29.11.2021
2Bekanntmachung vom 28.11.2021 (barrierefrei) ‧ PDF ‧ 203.93 KByte ‧ 29.11.2021