Ausgehend von der anhaltend hohen Infektionslage und der geltenden Verordnung des Landes wird der Cottbuser Weihnachtsmarkt ab dem 22.11.2021 in Teilen neuen Regelungen unterliegen.
Thomas Bergner, Leiter des Verwaltungsstabes: „Ich bin froh, dass wir den Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne haben werden. Sicher hätten wir uns alle noch ein paar mehr Freiheiten gewünscht. Wir können aber auch nicht so tun, als gäbe es das aktuelle Infektionsgeschehen, die Betroffenen im Klinikum und die über die Belastungsgrenze arbeitenden Pflegekräfte und das ärztliche Personal nicht. Die Einschränkungen für den Weihnachtsmarkt sind nicht so gravierend, dass sie einen vorweihnachtlichen Spaß und die Atmosphäre verhindern würden. Zusammenhalt zeigt sich im vernünftigen und rücksichtsvollen Umgang miteinander.“
Der Weihnachtsmarkt wird am 22.11.2021 um 14.00 Uhr auf dem Altmarkt eröffnet. Er findet bis zum 23.12.2021 statt. Weihnachtsbaum und die traditionelle Cottbuser Weihnachtspyramide haben bereits ihren Platz auf dem Altmarkt gefunden. Nach dem Mittwochs-Wochenmarkt auf dem Postparkplatz wird auch dort aufgebaut – hier wird in diesem Jahr das Riesenrad seine Besucher erwarten.
Folgende Regelungen sind nach aktuellem Stand neu bzw. geändert:
- Alle Weihnachtsmarkt-Teilflächen werden eingezäunt, so dass dadurch oder durch die spezielle Lage der Besucherstrom kontrolliert werden.
- Zum Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne gehören in diesem Jahr der Altmarkt, der Postparkplatz, ein Weihnachtsgarten rund um die Synagoge am Schlosskirchplatz, Teile des Platzes Am Stadtbrunnen sowie die Flaniermeile zwischen Stadthallenvorplatz und Blechen-Carré.
- Die Spremberger Straße ist entgegen ursprünglichen Planungen nicht mehr Teil des Weihnachtsmarktes. Gleichwohl wird es hier auch einige weihnachtliche Angebote insbesondere der ansässigen Cottbuser Händler geben.
- Stadt und Veranstalter verfolgen nach wie vor das Ziel, den Weihnachtsmarkt analog dem Beispiel vieler deutscher Großstädte auf mehr Veranstaltungsfläche zu verteilen, um Menschenansammlungen zu minimieren. Es wird also nicht „den“ Weihnachtsmarkt geben, sondern vielmehr eine weit verstreute Vielzahl weihnachtlicher Angebote in der gesamten Innenstadt.
- Auf allen Plätzen des Weihnachtsmarktes werden Kontaktdaten der Besucher erfasst; wer an einem Tag bereits einmal erfasst wurde, muss seine Kontaktdaten an der nächsten „Weihnachtsmarktinsel“ jedoch nicht noch einmal hinterlassen.
- Nach jetziger Rechtslage ist für den Zutritt kein Testnachweis erforderlich; jedoch wird auf Grund des Abstandgebots für die jeweiligen Flächen eine strikte Besucherbegrenzung durchgeführt.
- In Abhängigkeit vom Inhalt der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg kann jedoch zukünftig ggf. eine 3G- bzw. 2G-Regelung für den Zutritt maßgeblich werden.
- Unabhängig von der Frage, ob ohne Test oder mit 2G- oder 3G-Regelung ein Zutritt erfolgen darf, empfehlen Stadt und Veranstalter sowohl auf dem Veranstaltungsgelände als auch in dessen Umgebung freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um Ansteckungen zu vermeiden.
- Aufgrund der äußerst dynamischen Infektionslage werden Stadt und Veranstalter das Hygienekonzept des Marktes kontinuierlich anpassen, um Besucher und Händler des Weihnachtsmarktes bestmöglich zu schützen.