Der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz verkündet folgende Bekanntmachung:

Laut den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts sind in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz innerhalb von sieben Tagen kumulativ am

  • Samstag, den 15.05.2021 75,2,
  • Montag, den 17.05.2021 77,2,
  • Dienstag, den 18.05.2021 78,3,
  • Mittwoch, den 19.05.2021 67,2 und
  • Donnerstag, den 20.05.2021 61,2

Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt (Sieben-Tage-Inzidenz). Damit ist im Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz seit 15.05.2021 an fünf zusammenhängenden Werktagen kumulativ die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen unterschritten.

Nach § 28 b Abs. 2 Satz 1 IfSG treten mit Ablauf des 21.05.2021 alle in § 28b Abs. 1 IfSG genannten Maßnahmen der sogenannten Bundesnotbremse im Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz außer Kraft.

Im Auftrag

gez. Thomas Bergner
Leiter des Verwaltungsstabes


Bekanntmachung

Bekanntmachung zum Außerkrafttreten der Bundesnotbremse ‧ PDF ‧ 206.98 KByte ‧ 20.05.2021