Die Testpflicht für Kinder an Kindertageseinrichtungen in Cottbus/Chóśebuz wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das hat die Stadtverwaltung am Freitag, 16.04.2021, auf der Basis neuer landesweiter Regelungen entschieden. Das Land Brandenburg hat in einer neuen Eindämmungsverordnung geregelt, dass es keine Testpflicht für Kinder in der so genannten vorschulischen Betreuung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege) gibt. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz verliert ihre Gültigkeit. Somit entfallen auch sowohl die Nachweispflicht als auch das Betretungsverbot in Bezug auf die Kinder.
Die Testpflicht für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen bleibt bestehen und gilt ebenso wie die Testpflicht an Schulen auf Grundlage der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz empfiehlt Eltern von Kita-Kinder dennoch, ihre Kinder regelmäßig freiwillig zu testen. Dafür werden die jeweiligen Einrichtungen weiter mit Testmaterial ausgestattet. Im Falle eines positiven Tests bei einem Kind muss das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ein auch in einem Selbsttest positiv getestetes Kind darf nicht in eine Einrichtung gebracht werden. Maßgeblich ist das Ergebnis des PCR-Tests.
Oberbürgermeister Holger Kelch: „Es liegt im Interesse aller, mögliche Infektionen zu erkennen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür sind Tests ein wichtiges Mittel. Deshalb haben wir uns entschieden, die Einrichtungen weiter zu versorgen, um freiwillige Tests zu unterstützen.“ Nur durch fortschreitendes Impfen, die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln einschließlich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (Medizinische Maske, FFP2) sowie durch umfangreiche Tests lassen sich die gegenwärtigen Inzidenzzahlen langfristig senken und vor allem symptomlose Personen als Träger von Covid-19-Infektionen entdecken und herausfiltern.