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In der Stadt Cottbus/Chóśebuz geht am Mittwoch, 10.03.2021, ein Zentrum für Corona-Schnelltests in Betrie. Aufgebaut und betrieben wird es vom Regionalverband der Johanniter in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab. Das Zentrum befindet sich in der Welzower Straße, neben der Medizinischen Fachschule.

Das Zentrum ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger aus Cottbus/Chóśebuz können dort einen kostenlosen Schnelltest vornehmen lassen. Das Zentrum ist per Straßenbahn und Bus erreichbar; Pkw-Stellplätze gibt es im Parkhaus des Carl-Thiem-Klinikums. Bei erhöhtem Test-Bedarf werden weitere Standorte im Stadtgebiet geprüft.

Zudem kann die bestehende Abstrichstelle des MVZ Dr. Braun in der Lieberoser Str. für Schnelltests genutzt werden. Allerdings muss mit eingeschränkten Kapazitäten gerechnet werden. Es handelt sich jeweils um die notwendigen Schnelltests (Point-of-Care-Antigen-Test auf SARS-CoV-2), die nach wie vor durch geschultes Personal abgenommen und auch dokumentiert werden. Das ist der Unterschied zu den im Handel erhältlichen Selbsttests

Darüber hinaus werden auch in einigen Hausarztpraxen sowie in einigen Apotheken diese Schnelltests angeboten. Interessenten sollten sich demnach zuerst bei ihren Hausärztinnen oder Hausärzten oder ihrer Stamm-Apotheke informieren. Derzeit kann niemand den tatsächlichen Bedarf an Schnelltests verlässlich abschätzen. Wartezeiten oder Engpässe sind somit vor allem in der Anlaufphase nicht auszuschließen.

Für die bekannten PCR-Testungen stehen weiterhin folgende Eirichtungen zur Verfügung: das Carl-Thiem-Klinikum, das MVZ Dr. Braun (Lieberoser Straße), das MVZ Gemeinschaftslabor Cottbus GbR Uhlandstraße sowie Hausarztpraxen.

Hinweise zum Umgang mit Selbsttests

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger einen Selbsttest durchführt und dieser zeigt ein positives Ergebnis, dann muss die Bürgerin/der Bürger telefonisch Kontakt mit der/dem Hausärztin/Hausarzt aufnehmen. Positiv heißt bei einem Selbsttest: Verdacht. Daher muss jeder positive Selbsttest durch einen PCR-Test kontrolliert/bestätigt werden. Zudem muss sich jede Bürgerin/jeder Bürger, die/der ein positives Ergebnis bei einem Selbsttest feststellt, umgehend häuslich isolieren und die weiteren Schritte zunächst telefonisch klären.

Das Gesundheitsamt erhält erst die Ergebnisse eines PCR-Test, sofern dieser positiv ausfällt, und bewertet danach die jeweilige Situation einschließlich der Kontaktermittlung, Nachverfolgung sowie etwaiger Quarantäneanordnung. Wichtig ist der verantwortungsbewusste Umgang mit den Ergebnissen eines Selbsttestes durch die Bürgerinnen und Bürger. Ein positives Ergebnis darf nicht verschwiegen werden, sondern es muss wie oben beschrieben überprüft werden. Gleichermaßen gilt, dass ein negatives Ergebnis eines Selbsttests keinen Freibrief darstellt für Lockerungen bzw. die Missachtung der gängigen Regeln (Abstand, med. Maske, Hygiene etc.).