Laut den Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit liegen in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz am Montag, den 22.03.2021, Dienstag, den 23.03.2021 und Mittwoch, den 24.03.2021, also an drei zusammenhängenden Tagen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus vor.
Daher gelten ab Donnerstag, 25. März 2021, verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nach § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 19.03.2021.
Die Schutzmaßnahmen gelten für die Dauer von mindestens 14 Tagen und somit mindestens bis einschließlich 08. April 2021.
Die öffentliche Bekanntmachung mit den damit verbundenen Einschränkungen für die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz wird heute auf ihrer Website veröffentlicht.